AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen der

ESplan GmbH

§1 Allgemeine Bedingungen 1. Lieferungen erfolgen ausschließlich zu den nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. 2. Diese Bedingungen gelten auch für Folgegeschäfte und für Reparaturen der Lieferungen, auch wenn nicht nochmals darauf hingewiesen wird. 3. Nebenabreden sowie Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der schriftlichen Bestätigung von ESP.

§2 Verbindlichkeit von Angeboten und Vertragsschluss, Angebotsunterlagen 1. Unsere Angebote sind stets freibleibend und lediglich 6 Wochen bindend. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn wir eine Bestellung des Kunden schriftlich bestätigen. 2. Unsere Kostenanschläge, Zeichnungen und sonstigen Angebotsunterlagen bleiben unser Eigentum, Urheberrechtliche Verwertungsrechte stehen allein uns zu. 3. Verbesserungen oder Änderungen der Leistungen sind zulässig, soweit sie dem Kunden unter Berücksichtigung unserer Interessen zumutbar sind.

§3 Preise 1. Preise verstehen sich, sofern nichts anderes vereinbart wurde, unfrei Warenannahmestelle des Kunden innerhalb der BRD jedoch ausschließlich der Verpackung, zuzüglich der jeweils geltenden Mehrwertsteuer. Zusätzliche Kosten für den Transport zum Aufstellungsort trägt der Kunde. Kosten der Frachtversicherung und des Versandes ins Ausland trägt der Kunde. 2. Für Lieferungen unter € 2000,- bleibt Versand per Nachnahme vorbehalten. 3. Liegen zwischen Bestellung und Lieferung mehr als vier Monate, gelten die Preise der neuesten Preisliste oder Mitteilung, sofern eine Preiserhöhung nicht unbillig ist. 4. Für Aufträge unter € 300,- betragen die Porto- und Verpackungskosten mindestens € 5,-. 5. Nichtvorhersehbare Änderungen von Zöllen, Ein- und Ausfuhrgebühren sowie Währungsparitäten berechtigen ESplan GmbH zu einer entsprechenden Preisanpassung.

§4 Lieferung der Leistung, Verzug, Unmöglichkeit 1. Liefervereinbarungen bedürfen der Schriftform. 2. Alle Lieferverpflichtungen stehen unter dem Vorbehalt eigener rechtzeitiger Belieferung. Entsprechende Dispositionen sind von ESplan GmbH nachzuweisen. 3. Lieferverzug tritt nicht ein im Falle höherer Gewalt, bei Aufruhr, Betriebsstörung, Streik. ESplan GmbH hat die erforderliche Sorgfalt nachzuweisen. 4. Teillieferungen sind zulässig. Bei Dauerlieferverträgen gilt jede Teillieferung als selbstständige Leistung. 5. Im Falle des Verzuges von ESplan GmbH kann der Kunde nach schriftlich gesetzter angemessener Nachfrist und Ablehnungsandrohung vom Vertrag zurücktreten. 6. Verzugsschaden und Schadenersatz wegen Nichterfüllung kann der Kunde nur verlangen, soweit ESplan GmbH Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Für gewöhnliche Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den üblichen Schaden begrenzt. 7. Bei von ESplan GmbH zu vertretender Unmöglichkeit der Leistung kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Schadenersatzansprüche entstehen nur im Fall von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von ESP.

§5 Versendung und Gefahrübergang 1. Bei Versendung geht die Gefahr der Bezahlung und der Leistung mit Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder an eine sonstige zur Ausführung der Sendung bestimmte Person auf den Kunden über. Dies gilt auch im Falle frachtfreier Lieferung. 2. Auf Wunsch des Käufers verpflichtet ESplan GmbH sich, auf dessen Kosten entsprechende Versicherungen abzuschließen.

§6 Zahlungsbedingungen 1. Alle Lieferungen sind vorbehaltlich einer positiven Bonitätsprüfung, innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum netto Kasse frei der Zahlstelle von ESplan GmbH zu bezahlen. Bei Neukunden oder negativer Bonitätsprüfung kann ESplan GmbH Vorkasse, Zahlung bei Lieferung oder Nachnahme verlangen. 2. Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen und gelten erst nach ihrer Einlösung als Zahlung. 3. Teillieferungen können gesondert in Rechnung gestellt werden. 4. Die Aufrechnung durch den Kunden ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig.

5. Im Fall des Zahlungsverzugs ist ESplan GmbH unbeschadet ihrer sonstigen Rechte berechtigt, Verzugszinsen ab dem Tag der Fälligkeit der Zahlung in Höhe der ESplan GmbH berechneten Bankzinsen, mindestens aber in Höhe von 4 % über dem Lombardsatz zu berechnen. Zinsen sind sofort fällig. 6. Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, kann ESplan GmbH in Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Einer Ablehnungsandrohung bedarf es nicht. 7. Verschlechtert sich die Vermögenslage des Kunden in erheblicher Weise, werden alle aus der Geschäftsverbindung entstandenen Forderungen sofort zur Zahlung fällig.

§7 Eigentumsvorbehalte und Vorausabtretung 1. Die gelieferte Ware bleibt Eigentum von ESplan GmbH bis zur Erfüllung aller, auch zukünftiger Forderungen aus diesem Vertrag und aus der gesamten Geschäftsverbindung 2. Zur Sicherungsübereignung und Verpfändung ist der Kunde nicht berechtigt. Bei zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Kunde auf das Eigentum von ESplan GmbH hinweisen und ESplan GmbH unverzüglich verständigen. Der Kunde hat Zugriffe Dritter abzuwehren. 3. Bei Zahlungsverzug, auch aus zukünftigen Lieferungen oder Leistungen, oder bei Vermögensverfall des Kunden darf ESP, unbeschadet ihrer sonstigen Rechte, nach Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes die Vorbehaltsware unter Betreten der Geschäftsräume des Kunden an sich nehmen. 4. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes oder die Pfändung eines Liefergegenstandes durch ESplan GmbH gelten nicht als Vertragsrücktritt.

§8 Mängelrügen 1. Beanstandungen wegen unvollständiger oder unrichtiger Lieferung oder Rügen wegen erkennbarer Mängel, die nachweisbar infolge eines vor dem Gefahrenübergang liegenden Umstandes, festgestellt werden, sind unverzüglich, spätestens 14 Tage nach dem Erhalt der Ware schriftlich mitzuteilen. Später erkennbare Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch 3 Monate nach dem Erhalt der Ware mitzuteilen. 2. Im Fall einer berechtigten Mängelrüge ist ein Zahlungsrückbehalt nur in einem angemessenen und zumutbaren Verhältnis zwischen Mangel und Kaufpreis zulässig. Stellt das Handelsverhältnis ein solches unter Kaufleuten dar, so kann der Käufer Zahlungen nur zurückbehalten, wenn eine Mängelrüge geltend gemacht wird, über deren Berechtigung keine Zweifel bestehen. Die Geltendmachung auch von den berechtigten Mängelrügen unterbricht oder hemmt nicht den Lauf der Gewährleistungsfrist im übrigen.

§9 Gewährleistung 1. Für nicht unerhebliche Mängel der Leistungen im Zeitpunkt des Gefahrenüberganges wird nach Wahl von ESplan GmbH Gewähr geleistet nur durch Instandsetzung oder Ersatz der betroffenen Teile. 2. Gewährleistungsansprüche sind nicht abtretbar. 3. Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate seit Anlieferung beim Kunden. 4. Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder erfüllt er seine Mitwirkungspflichten nicht, beginnt die Gewährleistungsfrist mit dem Annahmeverzug bzw. einen Monat nach Erklärung der Installationsbereitschaft durch ESP, sofern diese vereinbart ist. 5. Mängelrügen sind unverzüglich schriftlich geltend zu machen. Nach Wahl von ESplan GmbH sind die beanstandeten Leistungen an ihren Sitz zu transportieren oder beim Kunden zur Prüfung bereit zu halten. 6. Die Gewährleistung entfällt, wenn ohne schriftliche Einwilligung von ESplan GmbH der Liefergegenstand unsachgemäß benutzt oder verändert wird, es sei denn, der Mangel bestand nachweislich bei der Übergabe.

§10 Haftung für zugesicherte Eigenschaften 1. Als zugesicherte Eigenschaften gilt nur, was ausdrücklich mit einem hierzu bevollmächtigten Vertreter von ESplan GmbH als solche vereinbart wurde. 2. Sofern eine Zusicherung die Vertragsgemäßheit der Ware betraf, beschränken die Gewährleistungsansprüche des Kunden sich auf Nachbesserung.

§11 Sonstige Schadenersatzansprüche 1. Für Schadenersatzansprüche aus positiver Vertragsverletzung, unerlaubter Handlung, Organisationsverschulden, Verschulden bei Vertragsschluss haftet ESplan GmbH nur, wenn ihr oder ihren Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.

2. Im Fall der Verletzung wichtiger Vertragspflichten (Kardinalpflichten) haftet ESplan GmbH für sich und seine Erfüllungsgehilfen ohne die Beschränkung der Ziffer 1 dieser Bedingung. 3. Schadenersatzansprüche gegen ESplan GmbH verjähren in 12 Monaten. 4. Die persönliche Haftung von ESplan GmbH – Angestellten, die als Erfüllungsgehilfen von ESplan GmbH tätig geworden sind, ist ausgeschlossen.

§12 Software §1. Softwarelizenz 1.1 Lizensierte Software einschließlich nachfolgender neuer Versionen sowie Teile davon und die zugehörigen Dokumentationen dürfen auf der Zentraleinheit verwendet werden, auf der sie erstmals installiert wurden. Die Software darf nur zu Sicherungszwecken und unter Einschluss des Schutzrechtsvermerkes der Originalkopie und nur zum Gebrauch auf dieser Zentraleinheit kopiert werden. Der Kunde schützt die Software vor dem Zugriff Dritter. Nicht als Dritte gelten Personen, die im Auftrag des Kunden sein Nutzungsrecht für ihn ausüben. Alle Verwertungsrechte der Software verbleiben bei ESP. Wenn der Kunde diesen Lizenzbestimmungen zuwider handelt, ist ESplan GmbH berechtigt, nach erfolgloser Abmahnung die Lizenz zu kündigen und die Rückgabe der Software sowie aller Teile und Kopien davon zu verlangen. 1.2 Mit Lieferung der Software gilt die Lizenz als erteilt. Zugleich wird die jeweils gültige Lizenzgebühr fällig. Mit Abnahme der Lieferung gelten die Softwarebedingungen, die außer mit diesen AGB´s mit einem der Lieferung beiliegenden Lizenzvertrages geregelt sind, als anerkannt. 1.3 Die Software ist mit einem Hardwareschutz gesichert. Dieser stellt die eigentliche Lizenz dar. Im Verlustfall z.B. durch Diebstahl gilt dadurch auch die Lizenz als Verlust und ist zum Listenpreis neu zu erwerben.

§2. Softwaregewährleistung Ergänzend zu den Bestimmungen in §9, 10 und 11 dieser AGB gilt für Software: 2.1 Nach derzeitigem technischen Stand ist Software nach ihrer Struktur niemals völlig fehlerfrei. Bei erheblichen Mängeln gilt auch die Anweisung zur Umgehung der Auswirkungen des Mangels als ausreichende Nachbesserung. 2.2 ESplan GmbH übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Programmfunktionen den Anforderungen des Kunden genügen oder in der von ihm getroffenen Auswahl zusammenarbeiten. Nach dem Stand der Technik kann ein unterbrechungs- oder fehlerfreier Betrieb oder die vollständige Beseitigung aller etwaigen Fehler im Rahmen des Programmservices nicht gewährleistet werden. 2.3 Ausgeschlossen ist jede Gewährleistung für den Ersatz oder den Verlust von Daten, die aufgrund einer Software- Lieferung entstanden sind. Der Kunde ist verpflichtet, seine Daten entsprechend zu sichern.

§15 Abschließende Bestimmungen 1. Rechte des Kunden aus diesem Vertrag sind ohne Zustimmung von ESplan GmbH nicht übertragbar. 2. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Wirksamkeit der übrigen nicht. Unwirksame Bestimmungen sind durch wirksame Bestimmungen zu ersetzen, die dem gewollten Zweck möglichst nahe kommen. 3. Fällt eine Kunde unter den persönlichen Schutzbereich des Datenschutzgesetzes, erklärt er sich mit der Verarbeitung seiner Daten einverstanden, soweit sie für den Zweck des Vertrages erforderlich sind. Diese Einverständniserklärung kann der Kunde jederzeit widerrufen.

§16 Erfüllungsort – Gerichtsstand 1. Bei Streitigkeiten, auch soweit sie die Wirksamkeit dieses Vertrages oder dieser allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingung betreffen, ist für Vollkaufleute der Gerichtsstand Düsseldorf. 2. Die Rechtsbeziehungen zwischen ESplan GmbH und dem Käufer unterliegen Ausschluss etwaiger anderer nationaler Rechte allein dem Recht der BRD.

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