Allgemeine Wartungsbedingungen der

ESplan GmbH

§1. Gegenstand der Bedingungen:
Gegenstand dieser Bedingungen sind Dienstleistungen, die ESplan GmbH für von ESplan GmbH übergebene, bzw. installierte Standardanwender und/oder Individual-Anwender-Software, im folgenden Software genannt, erbringt.

§2. Abschluss des Vertrages
Der Vertrag zu diesen Bedingungen kommt durch Annahme der Bestellung durch ESplan GmbH zustande. Anzahl und Bezeichnung der Software, die gewartet werden soll, sowie die jährliche Vertragspauschale ergeben sich aus dem Bestellschein.

§3. Leistungen
§3.1 Programmpflege
Gewartet wird jeweils die letzte Programmversion der Software. Berichtigte Programm-Versionen werden dem Kunden auf einem entsprechenden Datenträger einschließlich der zugehörigen Dokumentation überlassen oder in Form eines Wartungsbriefes mitgeteilt.

§3.2 Fehlerbeseitigung
ESplan GmbH beseitigt Fehler der Software durch Änderung der entsprechenden Software, um die Funktionsfähigkeit wieder herzustellen. Reaktionszeit nach Meldung durch den Kunden beträgt 24 Stunden, Fehlerbehebung je nach Schwere des Fehlers in der Regel binnen 48 Stunden.

§3.3 Service
Der Service für die Software wird durch die ESplan GmbH Software-Support-Abteilung durchgeführt. Damit steht dem Kunden der überregionale Software-Kundendienst von ESplan GmbH zu Verfügung.

§3.4 Bereitstellung
ESplan GmbH stellt Fachpersonal und Testhilfen entsprechend der im Bestellschein definierten Software während der normalen Arbeitszeit (z. Zt. 8:30 Uhr bis 17:00 Uhr) von Montag bis Freitag bereit. Während der genannten Zeit steht dem Kunden die HOTLINE zur telefonischen Übermittlung von Betriebsstörungen zur Verfügung. Diese Meldestelle veranlasst alle erforderlichen Aktivitäten.

§3.5 Software-Erweiterung (Upgrade, Zusatzlizenzen)
Wir während der Laufzeit des Wartungsvertrages die o.g. Software durch eine größere (Upgrade) erweitert, so passt sich die Jahres-Pauschale ab dem darauffolgenden Abrechnungszeitraum dem Listenpreis dieser erweiterten Lizenz an. Das gleiche gilt für den Erwerb von Mehrfachlizenzen.

§3.6 Beratung
Das Fachpersonal von ESplan GmbH berät den Kunden in der Anwendung der Software und gibt Hinweise auf die optimale Lösung.

§3.7 Ausschluss
Ausgeschlossen sind Leistungen, die ihre Ursache nicht in der ESplan GmbH – Software haben. Weiter ausgeschlossen sind Leistungen an einer vom Kunden und/oder Dritten geänderte oder von der ESplan GmbH nicht überlassenen Software. Ausgeschlossen sind ebenfalls Zukunftsprodukte bzw. Produkte/Module, die nicht durch ESplan GmbH entwickelt wurden oder deren Rechte nicht bei ESplan GmbH liegen oder auf die ESplan GmbH keinen Einfluss hat.

§3.8 Sonstiges
Wenn in der Bestellung nichts anderes vereinbart ist, beziehen sich die genannten Leistungen auf eine Software-Lizenz.

§4. Preise
§4.1 Vertragspauschale
Für die Leistungen wird eine Jahrespauschale berechnet. Die Pauschale ist im Bestellschein ausgewiesen. ESplan GmbH behält sich evtl. Änderungen der Pauschale vor. Eine solche Änderung wird jedoch dem Kunden mindestens drei Monate vor Inkrafttreten mitgeteilt. Eine Änderung der Pauschale berechtigt den Kunden zur Kündigung des Vertrages unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zum Ende des Monats, der dem Inkrafttreten der Erhöhung vorangeht.

§4.2 Preise für Leistungen nach Aufwand Andere als unter Ziffer 3 genannte Leistungen werden nach Aufwand berechnet. Es gilt die jeweils gültige ESplan GmbH Preisliste. Berechnungsgrundlage ist die erbrachte Leistung durch ESplan GmbH per Telefon oder vor Ort. Berechnet werden: – Arbeitszeit € 145,00 pro Stunde (z.Zt. des Vertragsabschlusses) – Fahrtkosten € 1,15 pro gefahrenen km Angefangene Stunden werden als volle Stunden berechnet.

§5. Zahlungsbedingungen Die Zahlung erfolgt jährlich im Voraus. Alle Rechnungen sind unverzüglich nach Erhalt ohne Abzug fällig.

§6. Haftung ESplan GmbH haftet für eine sachgemäße Durchführung der Leistung. Bei von ESplan GmbH zu vertretenden Schäden haftet ESplan GmbH nach ihrer Wahl für Wiederherstellung oder Ersatz. Jede darüber hinaus gehende Haftung, wie Produktionsausfall o. Ä. ist im Rahmen des gesetzlich zulässigen ausgeschlossen.

§7. Systemveränderungen Eingriffe in, bzw. Änderungen an der Software durch den Kunden und/oder Dritten, stellen eine gravierende Beeinträchtigung der Vertragsbedingungen dar. In einem solchen Fall ist der Kunde zur sofortigen Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes verpflichtet. Er hat dabei den Anweisungen der ESplan GmbH zu folgen. Andernfalls ist ESplan GmbH zur fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt. Die im Zusammenhang mit der Änderung entstandenen Kosten hat der Kunde zu tragen.

§8. Allgemeine Bestimmungen §8.1 Vertragsdauer Die Vertragsdauer beträgt 3 Jahre. Vertragsbeginn ist das im Bestellschein ausgewiesene Datum. Wird der Vertrag nicht spätestens drei Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt, so verlängert er sich jeweils um ein weiteres Jahr.

§8.2 Übertrag Übertragung von Rechten und Pflichten aus diesem Vertrag bedarf einer vorherigen schriftlichen Einwilligung von ESP.

§8.3 Unteraufträge ESplan GmbH ist berechtigt, zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen Unteraufträge an Dritte zu vergeben.

§8.4 Ausschließbarkeit der Vereinbarung Diese Bedingungen geben die gesamten Vereinbarungen zwischen den Parteien wieder. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Ergänzungen und Abänderungen dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform. Vorherige Vereinbarungen über denselben Gegenstand werden hiermit aufgehoben.

§8.5 Wirksamkeit Erweist sich eine Bestimmung dieser Bestimmungen als unwirksam, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame ersetzt, die dem Zweck der Unwirksamkeit am nächsten kommt.

§8.6 Gerichtsstand Gerichtsstand ist für alle Beteiligten Düsseldorf. Es gilt EG Recht.