EULA – End-User-Licence-Agreement der

ESplan GmbH

ESplan GmbH – LIZENZ-VERTRAG

ESplan GmbH, in Vertretung vom Lizenzgeber und Urheber H-J. Bannert, führt nachfolgend die Vertragsbedingungen für die Benutzung von ESplan GmbH – Software durch Sie, den Benutzer (im folgenden Lizenznehmer genannt) auf. Durch Anerkennung der Lizenzbedingungen (anhaken von „Zustimmen“) vor der Installation erklären Sie sich mit diesen Vertragsbedingungen einverstanden. Daher lesen Sie bitte den nachfolgenden Text vollständig und genau durch. Wenn Sie mit diesen Vertragsbedingungen nicht einverstanden sind, brechen Sie die Installation ab.

§1. Gegenstand des Vertrages
Gegenstand des Vertrages ist das auf dem Datenträger aufgezeichnete Computerprogramm, die Programmbeschreibung und Bedienungsanleitung, sowie sonstige zugehöriges schriftliches Material. Sie werden im folgendem auch als „Software“ bezeichnet. Wir machen darauf aufmerksam, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Computer Software so zu erstellen, dass sie in allen Anwendungen und Kombinationen fehlerfrei arbeitet. Gegenstand des Vertrages ist daher nur eine Software, die im Sinne der Programmbeschreibung und der Benutzeranleitung grundsätzlich brauchbar ist.

§1. a Die Software ist mit einem Dongle (Hardwareschutz) gesichert.

§2. Umfang der Benutzung
Wir gewähren Ihnen für die Dauer dieses Vertrages das einfache nicht ausschließliche und persönliche Recht die beiliegende Kopie der ESplan GmbH – Software (im folgendem auch als „Lizenz“ bezeichnet), auf einem einzelnen Computer (d.h. mit nur einer einzigen Zentraleinheit (CPU), und nur an einem Ort zu benutzen. Ist dieser einzelne Computer ein Mehrbenutzer System, so gilt dieses Benutzungsrecht für alle Benutzer dieses einen Systems. Als Lizenznehmer dürfen Sie die Software in körperlicher Form (d.h. auf einem Datenträger abgespeichert) von einem Computer auf einen anderen Computer übertragen, vorausgesetzt, dass sie zu irgendeinem Zeitpunkt auf immer nur einem einzelnen Computer genutzt wird. Eine weitere Nutzung ist nicht zulässig.

§3. Besondere Beschränkung
Dem Lizenznehmer ist untersagt, a) ohne vorherige schriftliche Einwilligung von ESplan GmbH die Software oder das zugehörige schriftliche Material an einen Dritten zu übergeben oder einem Dritten sonstwie zugänglich zu machen, b) die Software von einem Computer über Netz oder einen Datenübertragungskanal zu einem anderen Computer zu übertragen, c) ohne vorherige schriftliche Einwilligung von ESplan GmbH die Software abzuändern, zu übersetzen, zurück zu entwickeln, zu entkompilieren oder zu entassemblieren, d) von der Software abgeleitete Werke zu erstellen oder das schriftliche Material zu vervielfältigen, e) es zu übersetzen oder abzuändern oder vom schriftlichen Material abgeleitete Werke zu erstellen.

§4. Inhaberschaft an Rechten
Sie erhalten mit dem Erwerb des Produktes nur Eigentum an dem körperlichen Datenträger, auf dem die Software aufgezeichnet ist. Ein Erwerb von Rechten an der Software selbst ist damit nicht verbunden. ESplan GmbH behält sich insbesondere alle Veröffentlichungs-, Bearbeitungs-und Verwertungsrechte an der Software vor.

§5. Vervielfältigung
Die Software und das zugehörige Schriftmaterial sind urheberrechtlich geschützt. Es ist ausdrücklich verboten, die Software wie auch das schriftliche Material ganz oder teilweise in ursprünglicher oder abgeänderter Form oder in mit anderer Software zusammen gemischt oder in anderer Software eingeschlossener Form zu kopieren oder anders zu vervielfältigen.

§6. Übertragung des Benutzungsrechtes
Das Recht der Benutzung der Software kann nur mit vorheriger schriftlicher Einwilligung von ESplan GmbH und nur unter den Bedingungen dieses Vertrages an einen Dritten übertragen werden. Verschenken, Vermieten oder Verleih der Software ist ausdrücklich untersagt.

§7. Dauer des Vertrages
Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Das Recht des Lizenznehmers zur Benutzung der Software erlischt automatisch ohne Kündigung, wenn  a) er eine Bedingung dieses Vertrages verletzt. b) der Lizenznehmer z.B. durch Schließung oder Erlöschen des Unternehmens nicht mehr existiert Bei Beendigung des Nutzungsrechtes ist er verpflichtet, die Original DVD wie alle Sicherungskopien der Software einschl. etwaiger abgeänderter Exemplare, sowie das schriftliche Material zu vernichten und den/die Dongle an die ESplan GmbH zurück zu senden.

§8. Schadenersatz bei Vertragsverletzung.
ESplan GmbH macht darauf aufmerksam, dass Sie für alle Schäden aufgrund von Urheberrechtsverletzungen haften, die ESplan GmbH aus einer Verletzung dieser Vertragsbestimmungen durch Sie entstehen.

§9. Änderungen und Aktualisierungen
ESplan GmbH ist berechtigt, Aktualisierungen der Software nach eigenem Ermessen zu erstellen. ESplan GmbH ist nicht verpflichtet, Aktualisierungen des Programmes solchen Lizenznehmern zur Verfügung zu stellen, die diesen Vertrag nicht unterzeichnet an ESplan GmbH zurückgesandt haben.

§10 Gewährleistung und Haftung von ESplan GmbH
a) ESplan GmbH gewährleistet gegenüber dem ursprünglichen Lizenznehmer, dass zum Zeitpunkt der Übergabe der Datenträger, auf dem die Software aufgezeichnet ist, unter normalen Betriebsbedingungen und bei normaler Instandhaltung in Materialausführung fehlerfrei ist.
b) Sollte der Datenträger fehlerhaft sein, so kann der Erwerber Ersatzlieferung während der Gewährleistungszeit von 6 Monaten ab Lieferung verlangen. Er muss dazu die DVD und eine Kopie der Rechnung an ESplan GmbH oder an den Händler, von dem das Produkt bezogen wurde, zurückgeben.
c) Aus den vorstehend unter 1. genannten Gründen übernimmt ESplan GmbH keine Haftung für die Fehlerfreiheit der Software. Insbesondere übernimmt ESplan GmbH keine Gewähr dafür, dass die Software den Anforderungen und Zwecken des Erwerbers genügt oder mit anderen von ihm ausgewählten Programmen zusammenarbeitet. Die Verantwortung für die richtige Auswahl und die Folgen der Software sowie der damit beabsichtigten oder erzielten Ergebnisse trägt der Erwerber. Das gleiche gilt für das die Software begleitende schriftliche Material.
d) ESplan GmbH haftet nicht für Schäden, es sei denn, dass ein Schaden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens ESplan GmbH verursacht worden. Gegenüber Kaufleuten wird auch die Haftung für grobe Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Eine Haftung wegen evtl. von ESplan GmbH zugesicherten Eigenschaften bleibt unberührt. Eine Haftung für Mangel Folgeschäden, die nicht von der Zusicherung umfasst sind, ist ausgeschlossen.

§11. Allgemeines
Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Der Gerichtsstand ist Langenfeld.